Lootboxen und Jugendschutz

Seit einigen Tagen erreichen uns viele Anfragen zu Lootboxen und einer möglichen Ähnlichkeit zum Glücksspiel. Als aktive Spieler*innen und Jugendschützer*innen kennen wir alle Seiten der Thematik sehr gut.

Sind Lootboxen Glücksspiel?

Gute Frage, und keine, die wir einfach und abschließend beantworten können.

Als Glücksspiel gelten dem Gesetz nach Spiele, bei denen Spieler*innen gegen ein Entgelt eine Gewinnchance erwerben und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Lootboxen, die gegen ein Entgelt immer ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel.

Die zufällige Auswahl von Gegenständen bei Lootboxen entspricht demnach Geschäftsmodellen, die Gewinnspielen oder sogenannten „Ausspielungen bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht“ ähneln (z.B. Lose auf dem Jahrmarkt, das Sammeln von Panini-Bildchen oder Figuren aus Überraschungs-Eiern).

„Glücksspiel“ ist also ein komplexes Thema, das in Deutschland strenger Regulierung unterliegt. Die genaue Definition darüber, was Glücksspiel ist, ist Sache des Gesetzgebers und der Gerichte, die USK kann und darf kein Urteil fällen, was als Glücksspiel gilt. Glücks- und Gewinnspielelemente werden in Deutschland nicht im Rahmen einer Jugendschutzvorgabe geregelt, sondern durch den Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) reguliert.

Sind Lootboxen unproblematisch?

Aus unserer Sicht: Nein.

Uns ist bewusst, dass es Drittanbieter über Websites möglich machen, z.B. Items und Skins für echtes Geld zu handeln. Manche dieser Portale sind schlichtweg nicht zulässig. Bei diesem Weiterverkauf von Ingame-Items handelt es sich in der Regel also nicht um offizielle Geschäftswege, die der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Dieser Umstand kann dem Anbieter eines jeweiligen Spieles nicht zur Last gelegt werden.

Auch gibt es bei der Gestaltung von Ingame-Shops und Ingame-Werbung klare jugendschutzrechtliche Vorgaben, wenn sich Anbieter mit ihren Kaufappellen direkt an Kinder und/oder Jugendliche richten. Dies gilt nicht nur für Lootboxen, sondern für alle Mikrotransaktionen in Spielen. Vermutete Verstöße können der USK gemeldet werden.

Was genau tut die USK?

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Der Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) regelt die Definition für staatlich zu regulierendes Glücksspiel. Sollte ein Spiel diese Norm erfüllen, würde es im Rahmen der allgemeinen Rechtsordnung auch bei der USK keine Jugendfreigabe erhalten. Lootboxen zählen bisher im Unterschied zum rechtlichen Begriff des Glücksspiels zu den Bezahl- und Geschäftsmodellen der Anbieter. Diese sind gemäß der Leitkriterien der USK jedoch kein Gegenstand einer jugendschutzrechtlichen Bewertung nach dem Jugendschutzgesetz, sondern erfolgen durch andere regulatorische Vorgaben (z. B. Allgemeine Regelungen des Verbraucherschutzes). Somit gibt es für die USK keinen gesetzlichen Auftrag Lootboxen bei der Prüfung zur Alterseinstufung zu berücksichtigen.

Die Lootbox-Debatte

Uns scheint es, als wäre der Einbau von Lootboxen oder ähnlichen Mechanismen in Vollpreisspielen vielen Spieler*innen ein Dorn im Auge. Für uns ist das ein Indiz, dass es sich hier nicht nur um ein Jugendschutz-Thema handelt, sondern vielleicht auch um Ärger über neue und alte Geschäftsmodelle ganz unabhängig von ihrer möglichen Wirkung auf Minderjährige. So sehr wir als Gamer*innen das ein oder andere Argument gut nachvollziehen können, ist unsere Kernkompetenz und gesetzliche Aufgabe der Schutz von Minderjährigen. Dort, wo Unternehmen die Grenzen der erlaubten Geschäftspraktiken überschreiten, haben wir mit den Verbraucherzentralen in Deutschland wichtige Verbündete.

Natürlich sind wir aber an einem möglichst umfassenden Schutz der Spieler*innen interessiert und die Sorge um mögliche negative Auswirkungen von Lootboxen auf Minderjährige lässt uns nicht kalt. Wir beraten uns derzeit intern, ob und wie sich das Thema jugendschutzpraktisch in unsere Arbeit integrieren lässt.

Liebe Eltern!

Wir raten unbedingt dazu, sich mit den entsprechenden Medien / Geräten und den bei Kindern beliebten Inhalten auseinanderzusetzen, um einen Überblick zu behalten, welches Kind welche Inhalte und in welchem Rahmen nutzt und nutzen darf. Nicht nur deswegen haben wir zusammen mit der Stiftung Digitale Spielekultur einen Elternratgeber erstellt, der auch auf Faktoren wie Medienkompetenz, Nutzungsdauer und Parental Control-Systeme eingeht.

Bei Fragen stehen wir direkt über das Kontaktformular auf unserer Website zur Verfügung.

Was sind Lootboxen?

Lootboxen sind virtuelle Kisten, die in Spielen entweder durch virtuelle Währung oder durch reales Geld erworben werden. Spieler*innen können diese Kisten nach dem Erwerb öffnen und erhalten dann einen virtuellen Gegenstand, der im Spiel benutzt werden kann – dies reicht von virtueller Kleidung bis hin zu virtuellen Waffen und Boosts (Spielvorteile). Häufig enthalten die Kisten eher kosmetische oder geringwertige Gegenstände. Wertvolle oder sehr nützliche Gegenstände sind dagegen selten.

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