Informationen für gamescom-Aussteller:
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist als offizieller Jugendschutzpartner der Koelnmesse GmbH umfassend beauftragt, auf der gamescom den Messe-Jugendschutz zu betreuen. Dies beinhaltet die Alterskennzeichnung sämtlicher Inhalte (alle Plattformen, inkl. Mobile, Browsergames, Portale sowie Trailer, Bühnenprogramme o.ä.); zusätzlich ist die USK beim Thema Jugendschutz erster Ansprechpartner für alle gamescom-Aussteller, ob nun im Vorfeld oder während der Messe selbst.
Als Aussteller sind Sie nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes vollständig verantwortlich für eine Präsentation, die den Anforderungen des deutschen Jugendschutzes entspricht. Für die konsequente und einheitliche Umsetzung hat die Koelnmesse gemeinsam mit der USK die hier beschriebenen Regelungen getroffen. Die folgenden Informationen und Regelungen der Koelnmesse und USK sind daher relevant für alle Aussteller der gamescom.
Die Gamescom 2012 findet statt von Mittwoch, 15. August 2012 bis Sonntag, 19. August 2012
- Was muss eingereicht werden?
Versionen für alle Plattformen (einschließlich Mobile Games & Browsergames) und selbstablaufende Trailer/Bühnenprogramme, die auf der Messe im offenen (bis USK 12) und halboffenen Publikumsbereich (USK 16) gezeigt werden sollen, müssen gemäß den Bedingungen der Koelnmesse (siehe Merkblatt zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes) bei der USK zur Alterskennzeichnung eingereicht werden. Spielinhalte und Trailer, die ausschließlich im 18er-Bereich oder in der geschlossenen Business-Area gezeigt werden, sind nicht kennzeichnungspflichtig. Es wird jedoch empfohlen, diese im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung von Unstimmigkeiten vor Ort, diese ebenfalls prüfen zu lassen. - Wann ist die Deadline für die gamescom?
Alle Spielinhalte und Trailer sind bis spätestens 01.08.2012, 17.00 Uhr bei der USK auf Datenträgern einzureichen. Alle fristgemäß eingereichten gamescom-Anträge mit technisch reibungslos laufenden Versionen werden bis zum Abend des 14.08.2012 garantiert ein Prüfergebnis erhalten. Nach dem 01.08.2012 eintreffende Prüftitel werden für die gamescom nicht mehr bearbeitet.Bitte sammeln Sie keine Titel an, schicken Sie einzelne Prüftitel mit Anträgen sofort zur USK, sobald sie für die Messe fertig sind. Für die Chance zur Einhaltung von Fristen ist ein früher Einreichungstermin für Sie und uns ideal.Bitte beachten Sie dringend: Eine nachträgliche Kennzeichnung von Titeln, die der USK bis zur obigen Deadline nicht vorgelegen haben, ist grundsätzlich nicht möglich. Es wird keine Vor-Ort Ratings in Köln geben.
- Wie wird beantragt?
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, dass hier herunterladen können und vermerken Sie an dafür vorgesehener Stelle, dass Sie eine Prüfung von Inhalten für die gamescom beantragen. Der Antrag muss zusammen mit Titel und Unterlagen per Post oder Kurier an die USK geschickt werden. - Ihr Vermerk und unsere Rechnung
Auf dem Antragsformular ist durch Sie entsprechend der tatsächlich eingereichten Version zu vermerken:- gamescom-Demo (€500)
für extra produzierte (Messe-) Demos/
für unvollständige Vorab-Versionen (mit Begleitmaterial, Spielhilfen und genauen Angaben, welche Spielabschnitte auf der gamescom gezeigt werden) - Vollversion (€1000)
für im Sinne der Grundsätze der USK finale Versionen (mit Handbuch, Verpackung und Factsheets/Spielhilfen) - gamescom-Trailer (€250)
für Trailer (auch entsprechendes Material für Bühnenpräsentationen)
- gamescom-Demo (€500)
- Gültigkeit des Prüfergebnisses
Die Alterskennzeichnung für eine Demo oder Vorabversion gilt nur für diese verkürzte Fassung, achten Sie bitte auf die USK-Mitteilung mit der erteilten Alterskennzeichnung, die wir sofort nach Prüfung senden. Für die Vollversion muss später erneut ein Kennzeichen beantragt werden. Hierfür entstehen dann nochmals Kosten von €500. Eine Garantie auf dieselbe Alterskennzeichnung der Vollversion wie für die erhaltene Demo/Vorabversion gibt es nicht.
Es obliegt wie immer letztlich dem USK-Testbereich die Unterscheidung zwischen Demo-/Vorab- und Vollversion je nach Fertigstellungsgrad des tatsächlichen vorgelegten Datenträgers vorzunehmen. Selbstverständlich werden Sie über mögliche Verfahrensunterschiede zu Ihrem Antrag informiert. - Veröffentlichung der Prüfergebnisse
Wie üblich werden Prüfergebnisse direkt nach der Prüfung zu Ihnen gefaxt und auf der USK-Homepage veröffentlicht. Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, markieren Sie das bitte auf dem Antragsformular! Aus der Prüfung von Vollversionen resultiert ein Jugendentscheid, das Ihnen später zugeschickt wird. - Verwendung der Kennzeichen am Stand selbst
- Spiele mit dem Kennzeichen USK 18 bzw. ohne USK Kennzeichen dürfen ausschließlich in nur für Personen ab 18 Jahren zugänglichen und einsichtigen Bereichen präsentiert werden. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.
- Spiele mit dem Kennzeichen USK 16 sind innerhalb der offenen Standgestaltung so zu positionieren, dass die Bildschirme/Displays nur für den bzw. die aktiven Spieler einsehbar sind und ein „Zuschauen“ für jüngere Messebesucher ausgeschlossen ist. Auch hier ist durch Standpersonal zu gewährleisten, dass nur Personen ab 16 Jahre die Spiele nutzen.
- Bei Displays auf denen Spiele mit dem Kennzeichen USK 12 laufen ist ebenfalls durch die Aussteller darauf zu achten, dass keine jüngeren Besucher hier selbst aktiv spielen.
- An allen Displays ist gut sichtbar (Empfehlung: mind. 3,5 x 3,5 cm) der entsprechende USK-Sticker mit der USK-Altersfreigabe anzubringen, für welche das installierte Spiel freigegeben ist. Bei Smartphones oder kleineren Displays ist der Sticker in der Nähe des Displays anzubringen (z.B. auf der Erklärungstafel oder neben der Titelbanderole). Bitte erstellen oder erwerben Sie die Sticker selbstständig. Entsprechende Vorlagen finden Sie hier.
- Der Aussteller ist nach diesen Vorgaben allein verantwortlich für eine Präsentation, die den Anforderungen des deutschen Jugendschutzgesetzes entspricht.
- Der Veranstalter (Koelnmesse) wird in den Messehallen an zentralen Punkten die geltenden Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) aushängen. Der Veranstalter (Koelnmesse) wird in Zusammenarbeit mit der USK am Eingang die Besucher gemäß ihrem Alter mit nicht abnehmbaren Handgelenksbändchen analog den Farben der USK-Kennzeichen ausstatten, so dass das Standpersonal problemlos an den Displays Alterskontrollen vornehmen kann. Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr die Handgelenksbändchen auch schon am Mittwoch ausgegebenen und kontrolliert werden!
Die zuständige Behörde (Stadt Köln) wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vor Ort verstärkt überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechende rechtliche Maßnahmeneinleiten. Im Falle von Verstößen drohen neben der Schließung des Messestandes Geldbußen in beachtlicher Höhe. Die USK steht ihnen bei jeglichen Fragen, Problemen und Unklarheiten den Jugendschutz betreffend mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Unklarheiten, Problemen, Fragen oder Anregungen während der Messetage (15. - 19. August 2012) suchen Sie uns gern am USK-Stand in der Halle 10.1 auf.
Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich gern direkt an den verantwortlichen USK-Mitarbeiter:
Marek Brunner
Leiter des Testbereiches
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Torstraße 6 | 10119 Berlin - Germany
Phone: +49-30-2408866-15 | FAX: +49-30-2408866-29
Mobile: +49-1723069633
E-Mail: brunner--at--usk.de
