Kostenordnung - Leistungen und Prüfgebühren der USK
Übersicht
1. Alterskennzeichnung (JuSchG) | ||
Prüfart | Erläuterung | Kosten |
|---|---|---|
Regelverfahren im großen Prüfgremium (JuSchG) | Alterskennzeichnung und Prüfergebnisse für Vollversionen und Demoversionen nach §14 Abs. 2 JuSchG | |
Prüfung innerhalb von 15 Werktagen | 1000,- Euro | |
Eilverfahren (lt. Antrag) | Prüfung innerhalb von 7 Werktagen | 1500,- Euro |
Feststellungsverfahren im kleinen Gremium (JuSchG) | Bei Inhaltsgleichheit mit einem bereits gekennzeichneten Titel nach Umsetzung auf ein anderes System Bei Demoversionen zu einem bereits gekennzeichneten Titel Bei Produkterweiterung eines bereits gekennzeichneten Titels Bei Spielesammlungen, deren einzelne Titel bereits geprüft wurden Bei Spielen, die bereits geprüften Titeln entsprechen (nur bis „USK ab 6 Jahre“) | 250,- Euro |
Besonderes Verfahren – Trailer | Nichtspielbare Sequenzen z. B. für Präsentationen in der Öffentlichkeit | 250,- Euro |
Besonderes Verfahren – Cover-Disc | Altersfreigabe für Discs in Printmedien, die spielbares Material und/oder Trailermaterial zu Spielen enthalten | 500,- Euro |
Anbieterkennzeichnung gemäß JuSchG | Beratungsergebnis für die gesetzliche Selbstkennzeichnung von Lehr- und Infoprogrammen (nach § 14 Abs. 7 JuSchG) > Mehr Informationen | 250,- Euro |
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt. | ||
Leistungen:
- Aufnahme des Titels in die Prüfdatenbank, Dokumentation des gesamten Prüfvorganges
- Beratung Prüfmanagement
- Techniktest und Support
- Anwendertest und Präsentation im Prüfgremium (für jedes Spiel ein USK-Sichter)
- Prüfung und Alterseinstufung durch Jugendschutzsachverständige
- Nach Entscheidung Sofortinformation per Mail an den Antragsteller
- schriftlicher Jugendentscheid (nach abgeschlossenen Regel-, Berufungs- und Appellationsverfahren)
- Eintrag in der Online-Datenbank: USK-Prüfergebnisse (ständig aktualisiert)
- Aufnahme in den Bestand und die Datenbank des Präsenzarchivs für interaktive Medien
- Nutzung des Kennzeichens als hochwertiges und weithin anerkanntes Qualitätssiegel im Bereich des Jugendschutzes
- Sicherstellung hoher Geheimhaltung im Prüfprozess
Mängelpauschale: Bei hohem zusätzlichem Sichtungsaufwand aufgrund von nicht im Vorfeld kommunizierten, schweren technischen Mängeln wird ein Zuschlag von 150,- Euro erhoben.
2. Leistungen für Online-Anbieter (JMStV) | ||
Leistung | Erläuterung | Kosten |
|---|---|---|
JMStV-Startpaket | 300,- Euro | |
Mitgliedschaft bei der USK | 3.000,- Euro / Jahr | |
Beratungsleistungen wie Bewertung von inhaltlicher oder technischer Ausgestaltung von Online-Inhalten | 65,- Euro / Stunde | |
Einberufung eines Gremiums | 700,- Euro | |
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt. | ||
JMStV-Startpaket: Bei ungewöhnlich komplexen Angeboten erstellt die USK im Vorfeld ein aufwandsbezogenes Pauschalangebot.
Mitgliedschaft: Zusätzliche Kosten bei der Einberufung von Gremien (siehe oben) und zusätzlichen Beratungswünschen des Mitglieds, die über die übliche Zeit von 1 Stunde pro Monat hinausgehen. Diese Kosten richten sich nach den genannten Preisen. Sollte bspw. in technischen Spezialfragen externer Sachverstand hinzugezogen werden müssen, wird das Mitglied über solche Kosten im Vorfeld informiert.
3. Anbieterberatung / Consulting | ||
Leistung | Erläuterung | Kosten |
|---|---|---|
Consulting / Anbieterberatung | 120,- Euro / Stunde | |
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt. | ||
4. Alterskennzeichnung gamescom | ||
Prüfart | Erläuterung | Kosten |
|---|---|---|
gamescom-Demo | Gilt für extra produzierte (Messe-) Demos/ sowie für unvollständige Vorab-Versionen mit Begleitmaterial und Spielhilfen. | 500,- Euro |
Complete version | Gilt für finale Versionen (mit Handbuch, Verpackung und Factsheets/ Spielhilfen). Regelverfahren im großen Prüfgremium (JuSchG). | 1000,- Euro |
gamescom trailers | Gilt für Trailer und entsprechendes Material für Bühnenpräsentationen. | 250,- Euro |
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt. | ||
Mängelpauschale: Bei hohem zusätzlichem Sichtungsaufwand aufgrund von nicht im Vorfeld kommunizierten, schweren technischen Mängeln wird ein Zuschlag von 150,- Euro erhoben.
