Übersicht
Die USK bietet Ihnen im Bereich Kinder- und Jugendschutz bei Computer- und Videospielen folgende Leistungen an:
- Alterskennzeichnung für Retail-Versionen nach dem Jugendschutzgesetz
Wenn Sie Computerspiele in Deutschland auf einem Datenträger an Kinder und Jugendliche vertreiben wollen, so benötigen Sie ein Alterskennzeichen, das Sie bei der USK erhalten. > weiterlesen - Kennzeichnung von Info- und Lehrprogrammen
Ein Anbieter darf Spiele, die zu Lehr- oder Informationszwecken dienen, selbst kennzeichnen, wenn diese für Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigend sind. Wir beraten Sie gern bei der Einschätzung, ob dies in Ihrem Fall gegeben ist. > weiterlesen - Leistungen für Anbieter von Online-Spielen
Der Jugendmedienschutz im Online-Bereich wird in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag reguliert. Die USK bietet mit der Einschätzung von Inhalten, einem generellen JMStV-Check oder der Übernahme der Funktion eines Jugendschutzbeauftragten die zentralen Leistungen in diesem Bereich an. > weiterlesen
Bitte beachten Sie auch unsere Leistungen für Aussteller auf der gamescom sowie den Bereich Anbieterberatung.
