Übersicht

Die USK bietet Ihnen im Bereich Kinder- und Jugendschutz bei Computer- und Videospielen folgende Leistungen an:

  • Alterskennzeichnung für Retail-Versionen nach dem Jugendschutzgesetz
    Wenn Sie Computerspiele in Deutschland auf einem Datenträger an Kinder und Jugendliche vertreiben wollen, so benötigen Sie ein Alterskennzeichen, das Sie bei der USK erhalten. > weiterlesen
  • Kennzeichnung von Info- und Lehrprogrammen
    Ein Anbieter darf Spiele, die zu Lehr- oder Informationszwecken dienen, selbst kennzeichnen, wenn diese für Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigend sind. Wir beraten Sie gern bei der Einschätzung, ob dies in Ihrem Fall gegeben ist. > weiterlesen
  • Leistungen für Anbieter von Online-Spielen
    Der Jugendmedienschutz im Online-Bereich wird in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag reguliert. Die USK bietet mit der Einschätzung von Inhalten, einem generellen JMStV-Check oder der Übernahme der Funktion eines Jugendschutzbeauftragten die zentralen Leistungen in diesem Bereich an. > weiterlesen

Bitte beachten Sie auch unsere Leistungen für Aussteller auf der gamescom sowie den Bereich Anbieterberatung.

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Kontakt

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Torstr. 6
10119 Berlin

Telefon: +49 30 240 8866 0
Telefax: +49 30 240 8866 29

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Hier finden Sie den Prüfantrag zur Alterskennzeichnung. 

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