Retail-Versionen (JuSchG)
Wenn Sie Computerspiele in Deutschland in der Öffentlichkeit anbieten wollen, so benötigen Sie ein Alterskennzeichen, das Sie bei der USK erhalten. Gesetzliche Grundlage ist das Jugendschutzgesetz. Das Prüfverfahren regeln die Grundsätze der USK.
So kommen Sie zu einem Kennzeichen:
- Zur Prüfung eines Produktes benötigen wir einige Angaben zum jeweiligen Titel. Füllen Sie bitte den Prüfantrag aus. Senden Sie diesen, den Datenträger mit dem vollständig spielbaren Titel, Handbücher, Cover-Artwork und Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere) an folgende Adresse:
USK - Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH
Torstr. 6
10119 Berlin - Sobald der Titel bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit der Vorgangsnummer. Sollte das Spiel nicht prüfbar sein, weil Unterlagen fehlen oder das Spiel unfertig ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
- Nachdem der Titel gesichtet und geprüft wurde, erhalten Sie eine Mitteilung per Email, an die Kontaktperson, die auf dem Prüfantrag eingetragen wurde.
- Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Kostenordnung.
Grundlagen
Seit dem 01.04.2003 regelt das Jugendschutzgesetz in Deutschland die Vergabe von deutschen Alterskennzeichen für Spiele, die auf Datenträgern veröffentlicht werden, rechtsverbindlich (JuSchG, §§12, 14, Link). Demnach besteht für Sie dann eine Kennzeichnungspflicht, wenn Sie Ihr Produkt auf dem deutschen Markt platzieren und in der Öffentlichkeit auch Minderjährigen zugänglich machen wollen. In diesem Fall müssen Sie ein USK-Kennzeichen beantragen. Der deutsche Handel ist verpflichtet, die Alterskennzeichnung bei der Abgabe zu beachten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Prüfergebnisse sind die Altersstufen: „USK ab 0 freigegeben" ("ohne jegliche Altersbeschränkung"), „USK ab 6 freigegeben“, „USK ab 12 freigegeben“, „USK ab 16 freigegeben“, „USK ab 18“ und „keine Kennzeichnung“. Hierüber werden Sie durch eine USK-Mitteilung informiert. Das Prüfergebnis „keine Kennzeichnung gemäß §14 JuSchG“ informiert Sie über Anhaltspunkte, dass das Produkt nicht rechtssicher in Deutschland vertrieben werden kann. Sie können solch ein Spiel auch ohne ein Kennzeichen für Erwachsene veröffentlichen, dieses kann jedoch durch eine Indizierung oder Beschlagnahmung gefährdet sein.
Ein Prüfverfahren kann durch die Entscheidung eines Prüfgremiums (Zweifelsfall), eine gutachterliche Stellungnahme der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einzuholen, unterbrochen werden. Die USK nimmt das Verfahren wieder auf, sobald die Stellungnahme der BPjM vorliegt (siehe USK-Grundsätze, §10, Absatz 10).
Die Bundesländer sind zuständig für die Ausführung des Jugendschutzgesetzes als ein Gesetz des Bundes und vollziehen damit die praktische Alterskennzeichnung. Der Prozess wird durchgeführt durch die Oberste Landesjugendbehörde Nordrhein/Westfalen (NRW), auf deren Federführung sich alle 16 Bundesländer verständigt haben. NRW hat Ständige Vertreter in die USK entsandt, von denen jeweils einer bei jeder Prüfentscheidung dabei ist, die Freigabeempfehlung des Prüfgremiums übernimmt oder gegen die Entscheidung in Berufung geht. Auch der Antragsteller kann gegen ein Prüfergebnis Widerspruch einlegen (siehe USK-Grundsätze, §§ 13, 14, 15).
Nach Ablauf aller Fristen für Berufungen ergeht ein hoheitlicher Verwaltungsakt. Ein erteiltes Alterskennzeichen muss bei Veröffentlichung sowohl im Cover-Artwork als auch auf dem Datenträger entsprechend den gesetzlichen Vorschriften kenntlich gemacht werden (siehe Kennzeichnungsvorschriften des JuSchG).
