Grundlagen

Jugendschutz unterliegt in Deutschland vielen Vorschriften und Regularien. Die USK muss in ihrer alltäglichen Arbeit dabei nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch die von ihrem Beirat beschlossenen Grundsätze und Leitkriterien beachten.

Das Verfahren zur Prüfung von Computer- und Videospielen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) richtet sich nach den Grundsätzen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Grundsätze werden vom Beirat der USK beschlossen und verabschiedet. Ergänzt werden diese durch die Leitkriterien für die Prüfung von Computer- und Videospielen, über die ebenfalls der Beirat entscheidet. Da für online verfügbare Spiele und Apps statt des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gilt, gibt es hier noch einmal ein zusätzliches Statut sowie die Ergänzenden Kriterien als Grundlage für die Arbeit der USK in diesem Bereich.

Alle genannten Dokumente stehen Ihnen hier als PDF-Download bereit.

Außerdem finden Sie im Folgenden die relevanten gesetzlichen Grundlagen: