Wie Alterskennzeichen bei der USK entstehen
Die weltweit verbindlichsten Regeln
Deutschland hat weltweit die verbindlichsten Regeln bei der Prüfung und beim Verkauf von Computerspielen. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen ist eine Aufgabe der Jugendministerien der Länder. Sie bedienen sich der Serviceleistungen der Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle (USK) als einer international anerkannten Testeinrichtung.
Die USK
Die USK verfügt nicht nur über mehr als vierzehn Jahren Erfahrung beim Prüfen von Games. Sie sammelt und dokumentiert gemeinsam mit Partnern auch die jährlich etwa 1000 neuen Produktionen von Computerspielen im Rahmen des größten europäischen Archivs für Computerspiele.
Ein Beirat entscheidet
Über die Grundsätze der Prüfung von Computerspielen entscheidet ein Beirat, der sich aus 16 Vertretern gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen zusammensetzt, darunter sind die Kultusministerkonferenz, die Kirchen, die Jugendverbände, die Forschung, der Bund und die Jugendminister der Länder. Die Branche selbst hat zwei Stimmen im Beirat. Alle Entscheidungen müssen zudem die Billigung derJugendminister der Länder finden.
Über 23.250 Produktionen wurden seit 1994 bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingereicht. Das vierzehnte Prüfjahr war durch erste Evaluationen zum Jugendmedienschutz bei Computer- und Konsolenspielen gekennzeichnet, die im Kern die zuverlässigen Verfahren bei der USK unter Anregung von Optimierungsprozessen bestätigten.

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* Jedes der 16 Bundesländer kann ein Verfahren zum gekennzeichneten Titel wieder aufnehmen (Appellation). Dies war seit Inkrafttreten des JuSchG (1.4.2003) noch nicht der Fall. Alle Einzelheiten zum Prüfgeschehen finden Sie unter www.usk.de/Grundsätze der USK/Prüfordnung der USK.
Die Tester der USK
Bei 2700 Titelprüfungen im Jahr und 1000 Neuerscheinungen braucht eine Spieleprüfung eine präzise Vorarbeit, damit die Prüfgremien später überhaupt ein Kennzeichen vergeben können. Die Präsentation eines Games erlernt man bei der USK. Sie ist vergleichbar der Präsentation eines Romans oder eines Film, erfordert aber spezielles Handwerk, genaue Kenntnis der weltweiten Spielekultur, der Entwicklung digitaler Technik, der Spieleproduktion und des Jugendschutzes. Deshalb gehören die Tester der USK zu den bestqualifizierten freien Mitarbeitern dieses Fachbereichs in Deutschland. Sie werden im Rahmen einer Probezeit für diese anspruchsvolle Tätigkeit vom Bereich Test der USK qualifiziert und erst dann vom Beirat der USK berufen.
Die Vorbereitung einer Prüfung
In den Räumen der USK steht alles für die Einstufung eines neuen Computerspiels bereit. Die Tester der USK erhalten alle komplexen Titel und solche mit besonderer Relevanz für den Jugendschutz bereits Tage vor der eigentlichen Prüfung. Alle anderen Titel werden vom Bereich Test schon vor der Gremienprüfung auf Lauffähigkeit, Klarheit des Prüfauftrages im Sinne der Grundsätze der USK und auf Vollständigkeit der Unterlagen überprüft. Die Spieletester verfügen über Lösungshilfen und viele Zusatzinformationen des Anbieters. Sie verfassen eine neutrale Spielebeschreibung,die den Prüfenden im Gremium später den Einstieg in das Spiel erleichtert. Sie geben keine Altersempfehlung ab. Sie spielen den Titel, speichern Spielstände, bereiten eine Gesamtpräsentation des Spiels vor. Dabei nutzen sie das Arbeitshandbuch der USK »Sichten und präsentieren«, das aus den Erfahrungen des Prüfgeschehens ständig fortgeschrieben wird. Bei der vollständigen Sichtung des Titels müssen sich die Tester alle für den Jugendschutz relevanten Details erschließen, um sie dann vor dem Prüfgremium präsentieren zu können. Dieser große Aufwand vorab ermöglicht überhaupt erst die Prüfung zu exakt definierten Terminen, mit Gutachtenden, die entsprechend einer Jahresplanung zum bestimmten Prüftag aus ganz Deutschland nach Berlin kommen. Nun übergibt die USK den Prüfauftrag an ein Gutachterteam.
Die Gutachtenden sind unabhängig
Die Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben z.B. als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder Mitarbeiter in Jugendämtern Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, sind am interaktiven Medium interessiert und weder in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt. Sie verbindet das Interesse am Computerspiel und am Jugendschutz. Sie kommen aus allen 16 Bundesländern.
Bei der USK wird gespielt
Oberster Grundsatz aller Prüfverfahren ist: Bei der USK wird gespielt – jeder Titel. Dieses Verfahren ist weltweit einmalig. Alle Gutachtenden haben jederzeit die Möglichkeit selbst in ein Spiel einzusteigen. Gemeinsam mit dem Spieletester erschließen sie sich das Spiel, diskutieren und bewerten es nach den Grundsätzen der USK im Hinblick auf Jugendschutz und Strafrecht. Die Spieletester sind in dieser Phase des Prüfgeschehens den Sachverständigen vor Gericht vergleichbar, die dem Gremium so lange zur Verfügung stehen, bis die Gutachtenden ihr begründetes Urteil fällen können. Die Kriterien der Bewertung von Computerspielen sind unter allen Bundesländern abgestimmt und werden ständig vom Fachbereich und vom Beirat der USK überprüft und weiterentwickelt. Die Gutachtenden beziehen Handbücher und Zusatzmaterialien in die Diskussion ein. Am Ende müssen sie das Spiel in eine der fünf Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einstufen und die Entscheidung in einem Gutachten begründen. Es ist auch möglich, einem Spiel das Alterskennzeichen zu verweigern, wenn vermutet wird, dass es Kriterien der Jugendgefährdung (gemäß §15 JuSchG) erfüllt.
Der Ständige Vertreter der deutschen Bundesländer gibt frei
Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) haben einen Vertreter benannt, der im Begutachtungsverfahren jeder Prüfung mitwirkt. Am Ende empfiehlt das Prüfgremium eine Altersfreigabe, die er übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt. Die USK-Mitarbeiter nehmen das Prüfergebnis entgegen und teilen es dem Antragsteller mit. Wenn dieser nicht seinerseits in Berufung geht und so eine erneute Prüfung auslöst, erhält das Spiel sein Alterskennzeichen durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK.
Eine Entscheidung mit starken Rechtsfolgen
Das Ergebnis der Prüfung ist eine Freigabe als hoheitlicher Akt mit Rechtsfolgen (gemäß §14 JuSchG) – zum Beispiel die Abgaberegelung für den Handel. Jedes Spiel darf nur gemäß der Altersfreigabe in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einmalig in der Welt sind die Sanktionen gegenüber Händlern, die gegen diese Regelungen verstoßen. Ihnen drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro.
Eltern entscheiden zu Hause
Letztlich aber müssen Eltern entscheiden, was zu Hause gespielt wird. Genau für diese Entscheidung werden im aufwendigen Verfahren der USKPrüfung von den deutschen Bundesländern die notwendigen Hilfen aus der Sicht des Jugendschutzes bereitgestellt. Die komfortable Suchmaschine mit den Informationen zu allen geprüften USK-Titeln wird unter www.usk.de tagesaktuell angeboten.
 
Service

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Informationsmaterial
Die Broschüre "Kinder und Jugendliche schützen" informiert über die Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele.
Kontakt

Unterhaltungssoftware
Selbstkontrolle (USK)
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OLJB
Ständige Vertreter der OLJB
bei der USK:
Jürgen Hilse
Lidia Grashof
Internet: OLJB
E-Mail: staendige.vertreter(at)usk.de