Die Tester der USK
Bei 2700 Titelprüfungen im Jahr und 1000 Neuerscheinungen
braucht eine Spieleprüfung eine präzise Vorarbeit, damit die
Prüfgremien später überhaupt ein Kennzeichen vergeben können.
Die Präsentation eines Games erlernt man bei der USK. Sie ist
vergleichbar der Präsentation eines Romans oder eines Film,
erfordert aber spezielles Handwerk, genaue Kenntnis der
weltweiten Spielekultur, der Entwicklung digitaler Technik, der
Spieleproduktion und des Jugendschutzes. Deshalb gehören die
Tester der USK zu den bestqualifizierten freien Mitarbeitern
dieses Fachbereichs in Deutschland. Sie werden im Rahmen einer
Probezeit für diese anspruchsvolle Tätigkeit vom Bereich Test
der USK qualifiziert und erst dann vom Beirat der USK berufen.
Die Vorbereitung einer Prüfung
In den Räumen der USK steht alles für die Einstufung eines neuen
Computerspiels bereit. Die Tester der USK erhalten alle
komplexen Titel und solche mit besonderer Relevanz für den
Jugendschutz bereits Tage vor der eigentlichen Prüfung. Alle
anderen Titel werden vom Bereich Test schon vor der
Gremienprüfung auf Lauffähigkeit, Klarheit des Prüfauftrages im
Sinne der Grundsätze der USK und auf Vollständigkeit der
Unterlagen überprüft. Die Spieletester verfügen über
Lösungshilfen und viele Zusatzinformationen des Anbieters. Sie
verfassen eine neutrale Spielebeschreibung,die den Prüfenden im
Gremium später den Einstieg in das Spiel erleichtert. Sie geben
keine Altersempfehlung ab. Sie spielen den Titel, speichern
Spielstände, bereiten eine Gesamtpräsentation des Spiels vor.
Dabei nutzen sie das Arbeitshandbuch der USK »Sichten und
präsentieren«, das aus den Erfahrungen des Prüfgeschehens
ständig fortgeschrieben wird. Bei der vollständigen Sichtung des
Titels müssen sich die Tester alle für den Jugendschutz
relevanten Details erschließen, um sie dann vor dem Prüfgremium
präsentieren zu können. Dieser große Aufwand vorab ermöglicht
überhaupt erst die Prüfung zu exakt definierten Terminen, mit
Gutachtenden, die entsprechend einer Jahresplanung zum
bestimmten Prüftag aus ganz Deutschland nach Berlin kommen. Nun
übergibt die USK den Prüfauftrag an ein Gutachterteam.
Die Gutachtenden sind unabhängig
Die Gutachterinnen und Gutachter sind unabhängig. Sie haben z.B.
als Pädagogen, Journalisten, Sozialwissenschaftler oder
Mitarbeiter in Jugendämtern Erfahrung in der Kinder- und
Jugendarbeit, sind am interaktiven Medium interessiert und weder
in der Hard- noch der Softwareindustrie beschäftigt. Sie
verbindet das Interesse am Computerspiel und am Jugendschutz.
Sie kommen aus allen 16 Bundesländern.
Bei der USK wird gespielt
Oberster Grundsatz aller Prüfverfahren ist: Bei der USK wird
gespielt – jeder Titel. Dieses Verfahren ist weltweit einmalig.
Alle Gutachtenden haben jederzeit die Möglichkeit selbst in ein
Spiel einzusteigen. Gemeinsam mit dem Spieletester erschließen
sie sich das Spiel, diskutieren und bewerten es nach den
Grundsätzen der USK im Hinblick auf Jugendschutz und Strafrecht.
Die Spieletester sind in dieser Phase des Prüfgeschehens den
Sachverständigen vor Gericht vergleichbar, die dem Gremium so
lange zur Verfügung stehen, bis die Gutachtenden ihr begründetes
Urteil fällen können. Die Kriterien der Bewertung von
Computerspielen sind unter allen Bundesländern abgestimmt und
werden ständig vom Fachbereich und vom Beirat der USK überprüft
und weiterentwickelt. Die Gutachtenden beziehen Handbücher und
Zusatzmaterialien in die Diskussion ein. Am Ende müssen sie das
Spiel in eine der fünf Altersgruppen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
einstufen und die Entscheidung in einem Gutachten begründen. Es
ist auch möglich, einem Spiel das Alterskennzeichen zu
verweigern, wenn vermutet wird, dass es Kriterien der
Jugendgefährdung (gemäß §15 JuSchG) erfüllt.
Der Ständige Vertreter der deutschen Bundesländer gibt frei
Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) haben einen Vertreter
benannt, der im Begutachtungsverfahren jeder Prüfung mitwirkt.
Am Ende empfiehlt das Prüfgremium eine Altersfreigabe, die er
übernimmt oder gegen die er ein Veto einlegt.
Die USK-Mitarbeiter nehmen das Prüfergebnis entgegen und teilen es
dem Antragsteller mit. Wenn dieser nicht seinerseits in Berufung
geht und so eine erneute Prüfung auslöst, erhält das Spiel sein
Alterskennzeichen durch den Ständigen Vertreter der Obersten
Landesjugendbehörden bei der USK.
Eine Entscheidung mit starken Rechtsfolgen
Das Ergebnis der Prüfung ist eine Freigabe als hoheitlicher Akt
mit Rechtsfolgen (gemäß §14 JuSchG) – zum Beispiel die
Abgaberegelung für den Handel. Jedes Spiel darf nur gemäß der
Altersfreigabe in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Einmalig in der Welt sind die Sanktionen gegenüber Händlern, die
gegen diese Regelungen verstoßen. Ihnen drohen Ordnungsstrafen
bis 50.000 Euro.
Eltern entscheiden zu Hause
Letztlich aber müssen Eltern entscheiden, was zu Hause gespielt
wird. Genau für diese Entscheidung werden im aufwendigen
Verfahren der USKPrüfung von den deutschen Bundesländern die
notwendigen Hilfen aus der Sicht des Jugendschutzes
bereitgestellt. Die komfortable Suchmaschine mit den
Informationen zu allen geprüften USK-Titeln wird unter
www.usk.de tagesaktuell angeboten.